Die Legitimation zur Provokation
Muss man ein Recht haben um provozieren zu dürfen? Oder besteht die Basis der Provokation und des innewohnenden Momentums gerade darin, dass man eigentlich das Recht dazu nicht hätte? Oder ist das Recht zur Provokation ab jener Stelle eingeschränkt, an welcher andere Personen beschränkt werden? Oder ist es ein Recht welches jeder von uns hat und keinem von uns genommen werden darf?
Um solche Themen ging es letzten Donnerstag. Ähnlich wie Faldbakken in seinem Buch “Macht und Rebel” und der These, dass der Nationalsozialismus unter Adolf Hitler eines der wenigen Themen sei, mit welchen man heute noch die Menschen provozieren könnte hört sich die Geschichte an welche ich bei einem Bier gehört habe. Auf einer Party dachte er sich in seinem leicht betrunken Zustand, es wäre doch lustig, Menschen zu schockieren. Also fing er an den Gruß des GröFaZ zu machen und dies mit den entsprechenden dumpfsinnigen Parolen auch verbal zu artikulieren. Selbst ist er offensichtlich nicht das, was man als Arier bezeichnen könnte. Deshalb fand er auch dieses Verhalten vollkommen legitim. Das er sich in seinem Verhalten strafbar gemacht hat ist erstmal egal – wo kein Kläger dort kein Richter. Das er von der Partygesellschaft verstoßen wurde ist naheliegend und auch akzeptabel. Nur die Frage, ob man das überhaupt machen darf oder nicht, die ist noch zu beantworten.












